Preise auf Anfrage

 

Preise für Jugendämter und Jugendhilfeeinrichtungen:

Es besteht eine Leistungsvereinbarung gemäß § 78 b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII mit dem Kreis Schleswig-Flensburg. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage einer Fördereinheit, die in der Regel zwei Fachleistungsstunden umfasst.

 

Ich rechne mein Privat-Angebot nach jeder Sitzung in Bar ab.

Kurse werden im Voraus bezahlt.

Jugendämtern und Jugendhilfeinrichtungen stelle ich am Ende eines Monats eine Rechnung.

 

Ich bitte Termine so früh wie möglich abzusagen! Termine, die nicht 24 Stunden vor dem Termin abgesagt worden sind, stelle ich voll in Rechnung.

Verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten finden Sie hier:

  • es gibt Krankenkassen die Kunsttherapie bezahlen. Dazu gehört z.B. die Securvita BKK. Diese übernimmt 90% der Kosten mit einer einmaligen Rezeptgebühr von 10€
  • mit einer Heilpraktiker Zusatzverischerung kann meine Leistung anteilig abgerechnet werden
  • ich habe eine Leistungsvereinbarung gemäß § 78 b Abs. 1 SGB VIII mit dem Kreis Schleswig-Flensburg. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage einer Fördereinheit, die in der Regel zwei Fachleistungsstunden umfasst. Die Kostenübernahme ist ein Einzelfall zu prüfen
  • Pflegekassen übernehmen Kosten für die Verhinderungspflege und für Angebote zur Unterstützung im Alltag