Preise auf Anfrage
Preise für Jugendämter und Jugendhilfeeinrichtungen:
Es besteht eine Leistungsvereinbarung gemäß § 78 b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII mit dem Kreis Schleswig-Flensburg. Die
Abrechnung erfolgt auf der Grundlage einer Fördereinheit, die in der Regel zwei Fachleistungsstunden umfasst.
Ich rechne mein Privat-Angebot nach jeder Sitzung in Bar ab.
Kurse werden im Voraus bezahlt.
Jugendämtern und Jugendhilfeinrichtungen stelle ich am Ende eines Monats eine Rechnung.
Ich bitte Termine so früh wie möglich abzusagen! Termine, die nicht 24 Stunden vor dem Termin abgesagt worden sind, stelle ich voll in Rechnung.
Verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten finden Sie hier: