Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich dem Heilpraktikergesetz und der Aufsicht des Gesundheitamtes. Meine Arbeit ersetzt nicht die Tätigkeit eines Arztes. Daher ist es wichtig vor Therapiebeginn organische Ursachen medizinisch, ärztlich abklären zu lassen!

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie, mit meinen verschiedenen Therapie und Pädagogikmethoden ist mir eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen nur bedingt möglich.

Ich empfehle Ihnen Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufzunehmen und Kostenübernahmen abklären zu lassen.

Meine Leistungen richten sich demnach auch an Selbstzahler. Bei einem Erstgespräch werden Therapiezeiträume, Behandlungspläne, Ziele und Kosten erarbeitet und benannt. Sie bezahlen jede Sitzung am Ende in bar.

Meine therapeutischen und pädagogischen Angebote sind kein Ersatz für die Behandlung bei einem Arzt.

Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht, die nur mit einer schriftlichen Schweigepflichtsentbindung bedingt aufgehoben werden kann.

 

In meiner Paxis und meinem Hof lebe ich die gesetzliche Vorgabe:

Kindeswohl vor Schweigepflicht!