Jede pflegebedürftige Person mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf Unterstützung im Alltag.
Diese Angebote können im Unterschied zur Verhinderungspflege nur von anerkannten Dienstleistern oder Einzelpersonen geleistet werden. Das LAsD SH (Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein prüft diese Angebote. Es handelt sich um die Anerkennung eines Angebotes zur Unterstützung im Alltag gemäß § 2 Abs. 3 i. V. mit § 16 Abs. 1 Landesverordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Alltagsförderungsverodrnung - AföVO).
Früher hießen diese Angebote "niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote" (bzw. "zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI").
Seit meiner Anerkennung unterstütze ich Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren, um die Pflegebedürftigen zu unterstützen und die Pflegenden zu entlasten.
Durch mein breites Angebotsspektrum und die verschiedenen Methodenansätze kann ich individuell auf die einzelnen Bedürfnisse eingehen. Meine Angebote finden in Kleinstgruppen oder im Einzelsetting statt.
Die Pflegekasse übernimmt zu Teilen einen Entlastungsbetrag von bis zu 125€ monatlich.